Laut § 1 Abs.2 Satz 2 der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BayIfSMV) sind FFP2-Masken oder Masken mit mindestens gleichwertigem genormten Standard zulässig. KN95 und N95-Masken beispielsweise weisen eine solche Gleichwertigkeit auf.
Die viralProtect 7-Monats-Schutzmaske wurde nach KN95 Standard getestet und ist zudem eine medizinische Schutzmaske gemäß DIN EN 14683 Typ I.
FFP2 bezeichnet den europäischen Standard, KN95 ist das Pendant für Masken aus China. N95 ist die amerikanische Variante, P2 die australische. Sie alle entsprechen „im Wesentlichen den Anforderungen an FFP2-Masken“, laut der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.
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